ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Gesellschaft NIVEKO s.r.o. mit Sitz Nivnická 2716, PLZ 688 01 Uherský Brod, Tschechische Republik, IdNr.: 607 45 801

I. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren nur „AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer – einem Unternehmen (einer natürlichen oder juristischen Person) – und der Gesellschaft NIVEKO s.r.o., mit Sitz Nivnická 2716, PLZ 688 01 Uherský Brod, Tschechische Republik, IdNr.: 607 45 801, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Brno, Abteil C, Einlage 18771 (im Weiteren nur „Verkäufer“). Diese AGB sind ein untrennbarer Bestandteil des zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossenen Kauf- oder Rahmenkaufvertrags (im Weiteren nur „Vertrag“), dessen Gegenstand die Lieferung von Waren durch den Verkäufer an den Käufer gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, ist. Durch Unterzeichnung des Vertrags oder eines Zusatzes zum Vertrag bekräftigt der Käufer, dass er sich mit diesen AGB bekanntgemacht hat, dass er sie akzeptiert und damit einverstanden ist, dass er sich nach ihren Bestimmungen richten wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einzelnen Bestimmungen der AGB und einzelnen Bestimmungen des Vertrags haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.

II. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Die Lieferung des Vertragsgegenstands erfolgt nur auf der Grundlage einer schriftlichen Bestellung, die der Käufer ausgehend von der gültigen Preisliste des Verkäufers zusammenstellt.
Die Warenbestellung stellt der Käufer zusammen. Jede Bestellung des Käufers muss wenigstens die folgenden grundlegenden Angaben enthalten:
  1.  Identifikation des Verkäufers und des Käufers unter Angabe ihrer Handelsfirma, bzw. des Vor- und Nachnamens, des Sitzes, bzw. Gewerbeortes sowie der Identifikationsnummer;
  2.  Verweis auf den Rahmenvertrag, sofern ein solcher geschlossen wurde;
  3.  Beschreibung der bestellten Waren;
  4.  benötigte Anzahl der Waren einschließlich ihrer technischen Spezifikation;
  5. Vertragspreis, sofern er dem Käufer aufgrund der Preisliste des Verkäufers bekannt ist;
  6. geforderter Tag und Ort der Warenlieferung; als Ort der Warenlieferung gilt, soweit nichts Anderes vereinbart wird, der Sitz des Verkäufers;
  7. Angabe dazu, wer den Transport abwickelt und die Kosten dafür trägt;
  8. Unterschrift einer Person, die in dieser Angelegenheit für den Käufer handlungsberechtigt ist.

Die schriftliche Bestellung kann dem Verkäufer per Post, Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) zugestellt werden. Der Käufer ist durch seine Bestellung (Angebot des Vertragsabschlusses) für einen Zeitraum von 7 (sieben) Arbeitstagen ab ihrer Zustellung an den Verkäufer gebunden. Sofern der Käufer die Waren telefonisch bestellt, sendet der Verkäufer dem Käufer anschließend schriftlich einen Vertragsentwurf, welchen der Käufer innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Arbeitstagen zu bestätigen hat. Falls der Käufer dieses Angebot innerhalb dieser Frist nicht bestätigt oder es erst später bestätigt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, ihm die Waren zu liefern. Der Verkäufer kann dem Käufer jedoch dennoch die Waren liefern, sofern der Käufer ihm die Bestellung bei Entgegennahme der Waren bestätigt.

Nach Zustellung der Bestellung des Käufers sendet der Verkäufer dem Käufer eine Bestätigung der Bestellung oder ein neues Vertragsangebot. Die Bestätigung der Bestellung oder das neue Vertragsangebot entspricht in der Regel den Anforderungen nach Art. II Abs. 2 dieser AGB. Sofern dem Käufer nicht innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab der Zustellung der Bestellung an den Verkäufer eine Bestätigung der Bestellung oder ein neues Angebot zugesandt wird, erlischt die Bestellung. Die Bestätigung der Bestellung kann per Post, Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) erfolgen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Bestellung des Käufers zu bestätigen. Sollte der Käufer das Angebot des Verkäufers unter Hinzufügung von eigenen Zusätzen oder Änderungen annehmen, welche, und sei es in nur geringfügiger Weise, die Bedingungen des Angebots des Verkäufers verändern, gilt dies nicht als Annahme des Angebots des Verkäufers. Der Vertrag wird erst abgeschlossen, wenn Einigung über alle seine Bestimmungen erreicht wird. Die Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer darf keinerlei Zusätze, Vorbehalte, Einschränkungen, Abweichungen oder sonstige Änderungen enthalten und darf nicht auf andere Geschäftsbedingungen als diese AGB verweisen. Falls der Vertrag in einer anderen Form als in Schriftform abgeschlossen wird, gilt dieser Vertrag als nur mit dem Inhalt abgeschlossen, auf den sich die Parteien verständigt haben oder den der Verkäufer dem Käufer in seiner Bestätigung schriftlich bestätigt hat.

Durch Zustellung der Bestätigung der Bestellung an den Käufer oder durch vorbehaltlose Annahme des neuen Angebots des Verkäufers seitens des Käufers wird der Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen. Sofern die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer nur einen Teil der bestellten Waren betrifft, entsteht zwischen den Parteien ein Vertrag über den bestätigten Teil der Bestellung. Sofern es in der Bestätigung der Bestellung zu einer anderen Änderung als der bloßen Mengenreduktion der Waren kommt, die der jeweilige Vertrag betreffen soll, handelt es sich um ein neues Angebot dieses Vertrags. Dieses Angebot kann die andere Partei innerhalb der gleichen Frist und in gleicher Weise annehmen wie der Verkäufer die Bestellung des Käufers.
Jegliche Änderung des Vertragsinhalts ist ausschließlich in Form schriftlicher Zusätze zum Vertrag möglich, die von beiden Parteien zu unterzeichnen sind (die Zusendung per E-Mail genügt). Vor Unterzeichnung eines Zusatzes zum Vertrag ist die Höhe der im Zusammenhang mit dem Abschluss des Zusatzes gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten zu beziffern und von beiden Seiten zu genehmigen, wobei der den genehmigten Mehrkosten entsprechende Betrag im Zusatz zum Vertrag explizit anzugeben ist. Durch Unterzeichnung des Zusatzes verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer diese Mehrkosten zu erstatten.

III. ERFÜLLUNG DER WARENLIEFERUNG

Der Verkäufer liefert dem Käufer die Waren innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in durch höhere Gewalt gemäß Art. IX Abs. 1 dieser AGB verursachten besonderen Fällen die Lieferfrist zu verlängern oder sie auch in Fällen zu verlängern, in denen aus objektiven Gründen die Lieferung nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit möglich war, oder in den in Art. IX Abs. 1 dieser AGB genannten Fällen vom Vertrag zurückzutreten. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, liefert der Verkäufer die Waren entsprechend den INCOTERMS 2010 – EXW Uherský Brod. Falls der Käufer die ordnungsgemäß und fristgerecht gelieferten Waren nicht entgegennimmt, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen; er ist ebenso berechtigt, die Waren anderweitig zu verkaufen.

Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Übernahme der Waren entsprechend dem geschlossenen Vertrag. Sofern der Käufer zur Übernahme der Waren entsprechend dem Vertrag irgendwelchen Dritten oder einen Frachtführer beauftragt (im Weiteren nur „beauftragte Person“), trägt er die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Beauftragung und für die Handlungen der Person, die er zur Übernahme beauftragt hat. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die eine solcherart ermächtigte Person dem Käufer verursacht. Falls der Verkäufer oder ein von ihm gewählter Frachtführer die Waren entsprechend dem Vertrag am durch den Einzelvertrag vereinbarten Lieferort (abweichend von Abs. 2 dieses Artikels oder am Übergabeort nach Art. 2 dieses Artikels) einer Person, die als vom Käufer beauftragte Person auftritt, übergibt, so gilt, dass der Verkäufer oder der von ihm gewählte Frachtführer guten Glaubens hinsichtlich der Identität dieser Person war. Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für jegliche dem Käufer dadurch entstehende Folgen, falls es sich herausstellen sollte, dass eine solche Person in Wirklichkeit nicht durch den Käufer zur Übernahme des Vertragsgegenstands berechtigt war.

Die Gefahr von Schäden an der Ware (z. B. Verlust oder Verschlechterung der Qualität der Ware ) wie auch alle zusätzlich entstehenden Kosten gehen im Moment der Lieferung der Ware am Lieferort entsprechend dem Einzelvertrag vom Verkäufer auf den Käufer über. Falls der Einzelvertrag nichts Anderes bestimmt, geht die Gefahr von Schäden an der Ware am Lieferort nach Abs. 2 dieses Artikels über.

IV. QUALITÄT DER WARE, GARANTIE

Sofern die Parteien nichts Anderes vereinbaren, wird die Ware in der üblichen Standardqualität entsprechend der jeweiligen Warenart geliefert.
Auf die gelieferte Ware gewährt der Verkäufer dem Käufer nur dann eine Garantie, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist und/oder wenn dem Käufer zu der Ware ein Garantiezertifikat übergeben wird, in welchem der Zeitraum und der Umfang der Garantie spezifiziert wird. Die Garantiefrist beginnt am Tag der Lieferung der Ware zu laufen.
Die Voraussetzung für die Geltendmachung der Mängelgewährleistungsrechte an der Ware, bzw. für die Inanspruchnahme der Qualitätsgarantie, sofern sie im konkreten Fall gewährt wurde, ist die Erfüllung der Pflicht des Käufers, dem Verkäufer das eigenhändig bestätigte Original des Belegs über die Warenlieferung (Lieferschein, Frachtbrief, CMR) auszuhändigen.

V. PREIS

Der Kaufpreis der Ware richtet sich nach der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Verkäufers.Der Verkäufer ist berechtigt, die Preisliste einseitig zu ändern. Der Warenpreis wird mit Vertragsabschluss verbindlich. Der im Vertrag angegebene Preis wird unter der Voraussetzung festgelegt, dass die Lieferung der Ware einmalig, kontinuierlich und ohne Unterbrechungen aus Gründen auf seiten des Käufers erfolgen wird. Sofern aus Gründen auf seiten des Käufers Mehrkosten entstehen, ist der Käufer verpflichtet, diese Mehrkosten dem Verkäufer in voller Höhe zu erstatten. Der Preis der Ware schließt die Kosten für ihren Transport an einen vom Käufer bestimmten Ort nicht ein. Den Transport der Ware stellt der Verkäufer sicher, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, nur auf der Grundlage einer Bestellung durch den Käufer und auf dessen Kosten.
Sofern im Vertrag die Pflicht des Käufers zur Erstattung einer Anzahlung an den Verkäufer vereinbart wird, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, mit seiner Leistung zu beginnen, solange der Käufer ihm die Anzahlung nicht erstattet hat. Solange sich der Käufer mit der Erstattung der Anzahlung im Verzug befindet, kann kein Verzug bei der Erfüllung durch den Käufer eintreten. Die Frist zur Lieferung der Waren durch den Verkäufer verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich der Käufer im Verzug befindet.
Der Preis der Ware schließt nicht die Montage oder Installation der Ware und ihren anschließenden Service ein. Den Service der Waren (einschließlich der Anschaffung jeglicher Ersatzteile) besorgt der Käufer auf seine eigenen Kosten. Die Kosten, die mit der Lieferung etwaiger Ersatzteile an den Käufer verbunden sind, trägt der Käufer. Die Montage, Installation und den Service der Ware übernimmt der Verkäufer, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, nur auf der Grundlage einer Bestellung des Käufers und auf dessen Kosten.

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlungen des Käufers, die nach Vereinbarung der Parteien bargeldlos erfolgen sollen, gelten im Zeitpunkt ihrer Gutschrift dem Konto des Verkäufers als durchgeführt. Die Zahlungen, die nach Vereinbarung der Parteien bar erfolgen sollen, gelten als durchgeführt, wenn sie gegenüber einer hierzu vom Verkäufer beauftragten Person durchgeführt wurden.
Die Zahlung des nach Abzug der Anzahlung verbleibenden Restbetrags des Preises entsprechend dem Vertrag hat der Käufer auf der Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung – eines Steuerbelegs zu tätigen, sofern die Zahlung nicht bereits im Voraus auf der Grundlage einer Anzahlungsrechnung in voller Höhe erfolgt ist. Die Zahlung hat der Käufer innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Fälligkeit zu tätigen. Falls der Käufer den Preis oder irgendeinen Teil davon nicht zum Tag der Fälligkeit begleicht, befindet er sich ab dem nachfolgenden Tag im Verzug. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer für jeden Verzugstag eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags zu bezahlen. Durch die vereinbarte Vertragsstrafe bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den Schadenersatz im vollen Umfang unberührt. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Verkäufer im Falle eines Verzugs seitens des Käufers Anspruch auf Schadenersatz auch zusätzlich zum Verzugszins hat. Das Eigentumsrecht an den Waren erwirbt der Käufer erst durch vollständige Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.

VII. MÄNGELHAFTUNG, REKLAMATIONEN

Die Mängelhaftung des Verkäufers richtet sich, sofern nicht in diesen AGB oder im Vertrag etwas Anderes vereinbart wurde, nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der geltenden Fassung. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten an den Waren, bzw. für die Inanspruchnahme der Qualitätsgarantie, sofern eine solche im konkreten Fall gewährt wurde, die Erfüllung der Pflicht des Käufers gilt, dem Verkäufer das bestätigte Original des Belegs über die Warenlieferung (Lieferschein, Frachtbrief, CMR) auszuhändigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so bald wie möglich bei und nach dem Übergang der Gefahr von Schäden an der Ware (d. h. nach der Lieferung der Ware an den Käufer) zu untersuchen, um ihren Zustand, ihre Menge und die Vollständigkeit festzustellen, und alle bemerkten Mängel dem Verkäufer unverzüglich nach Übernahme der Ware – durch Eintragung auf dem Lieferschein – anzuzeigen.Eventuelle später festgestellte Mängel der Ware sind dem Verkäufer schriftlich und mit einer genauen Beschreibung des Mangels, unter Angabe der Warenidentifikation und eines Kontakts auf den Käufer anzuzeigen. Der Käufer ist weiter verpflichtet, eine Fotografie der reklamierten Mängel beizulegen. Außerdem hat der Käufer nachzuweisen, dass die Ware die reklamierten Mängel bereits im Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr von Schäden an der Sache, d. h. bei ihrer Lieferung aufgewiesen hatte. Sofern der Käufer irgendeine der Bedingungen des Reklamationsverfahrens nach dem Vertrag und/oder nach Art. VII der AGB nicht einhält, ist der Verkäufer zur Anerkennung der Reklamation als „berechtigt“ nicht verpflichtet.

Ein Mängelgewährleistungsrecht des Käufers begründet ein Mangel, den die Ware bereits beim Übergang der Gefahr von Schäden, d. h. bei der Lieferung der Ware dem Käufer, aufweist. Der Verkäufer haftet gleichfalls für Mängel, die innerhalb der festgelegten Garantiefrist nach der Übergabe der Sache dem Käufer auftreten, sofern im konkreten Fall eine Garantie gewährt wurde und sofern der Käufer nachweist, dass die Mängel durch eine Verletzung der Pflichten des Verkäufers verursacht sind. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Nichteinhaltung der Montage- oder Installationsanweisungen, die gewöhnliche Abnutzung, eine nicht sachgemäße Verwendung oder Instandhaltung der Waren, auf Fälle vorsätzlicher Beschädigung der Waren oder auf die Beschädigung durch Einwirkung höherer Gewalt.

Die im Zusammenhang mit einer Reklamation entstehenden Kosten gehen bei einer berechtigten Reklamation zu Lasten des Verkäufers und bei einer unberechtigten Reklamation zu Lasten des Käufers. In einem solchen Fall erstattet die verpflichtete Partei diese Kosten der berechtigten Partei innerhalb von längstens 30 Tagen ab der Zustellung einer Rechnung, in der diese Kosten ordnungsgemäß abgerechnet und beziffert werden.

Wird der Vertrag durch den Mangel unwesentlich verletzt, steht dem Käufer ausschließlich das Recht auf Beseitigung dieser Mängel oder das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass zu, dies nach der Wahl des Verkäufers. Die Bestimmung nach § 2107 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommt nicht zur Anwendung. Die Voraussetzung für die Entstehung dieses Anspruchs ist, dass der Käufer die Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich bei dem Verkäufer angezeigt hat. Falls sich herausstellt, dass die Beseitigung der Mängel mit unangemessen hohen Kosten verbunden wäre, stehen dem Käufer bei derartigen Mängeln die Mängelgewährleistungsrechte nach Art. VII Abs. 6 dieser AGB zu. Die Beurteilung, ob es sich im konkreten Fall um eine wesentliche oder eine unwesentliche Verletzung der Vertragspflichten infolge der mangelhaften Leistung handelt, sowie die Beurteilung der Angemessenheit der mit der Beseitigung der Mängel verbundenen Kosten, steht ausschließlich dem Verkäufer zu. Über das Ergebnis einer solchen Beurteilung hat der Verkäufer den Käufer schriftlich in Kenntnis zu setzen (eine E-Mail genügt).
Wird der Vertrag durch den Mangel wesentlich verletzt, steht dem Käufer ausschließlich das Recht auf Beseitigung dieser Mängel (insbesondere durch Reparatur, bzw. durch Lieferung einer neuen, einwandfreien Leistung) oder das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass zu, dies nach der Wahl des Verkäufers. Die Voraussetzung für die Entstehung dieses Anspruchs ist, dass der Käufer die Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich bei dem Verkäufer angezeigt hat.

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch den Transport (sofern diesen der Käufer abwickelt), durch falsche Nutzung oder Lagerung der Ware, durch die nicht sachgemäße Eingriffe oder durch Vernachlässigung der unentbehrlichen Instandhaltung der Ware oder durch mechanische oder chemische Beschädigung, verursacht werden. Der Verkäufer trägt außerdem keine Haftung für Schäden an der Ware, die durch Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder üblichen Art und Weise der Nutzung verursacht werden. Die Bedingung der Fortdauer der Garantie, sofern sie gewährt wurde, ist, dass sämtliche Instandhaltung und Reparatur der Ware während der Garantiefrist ausschließlich entsprechend der Anleitung und nach den Anweisungen des Verkäufers durchgeführt werden. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren, die durch eine nicht sachgemäße Instandhaltung und Montage der Waren verursacht werden.
Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Bezahlung des Preises entsprechend dem Vertrag verliert der Käufer ohne Weiteres und irreversibel den Anspruch auf jede Art von Qualitätsgarantie nach diesen AGB sowie dem Garantizertifikat. Eine Garantie wird in einem solchen Fall nicht gewährt. Die Bestimmung nach § 2108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommt nicht zur Anwendung.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die Dritten infolge falscher Anweisungen des Käufers oder einer fehlerhaften Montage der Waren seitens des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person entstehen. Der Käufer ist nicht berechtigt, parallel zu einem Mängelgewährleistungsrecht auch einen Anspruch auf Ersatz des gegebenenfalls entstandenen Schadens zu erheben.

VIII. INTERNATIONALES ELEMENT

Handelt es sich beim Käufer um eine natürliche oder juristische Person mit Gewerbeort/Sitz außerhalb der Tschechischen Republik (im Weiteren nur „ausländischer Käufer“), so kommen für den zwischen dem Verkäufer und dem ausländischen Käufer geschlossenen Vertrag zusätzlich die folgenden Bestimmungen zur Anwendung, die Vorrang vor den übrigen Bestimmungen dieser AGB haben. Die zwischen dem Verkäufer und einem ausländischen Käufer auf der Grundlage dieses Vertrags oder auf der Grundlage der einzelnen Kaufverträge zwischen den Parteien entstandene Rechtsbeziehung unterliegt den gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Hiermit treffen die Parteien die Wahl des anzuwendenden Rechts nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom-I-Verordnung“) zugunsten des tschechischen Rechts. Für sämtliche Streitigkeiten, Missverständnisse, Auslegungsfragen oder fachliche Fragen (Gutachten) und sämtliche aus dieser Rechtsbeziehung, diesem Rahmenvertrag sowie der einzelnen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen eventuell entstandene Ansprüche, sind die ordentlichen Gerichte der Tschechischen Republik zuständig. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, welches für die Tschechische Republik unter der Nr. 160/1991 Slg. bekanntgegeben wurde, wird ausgeschlossen.

Sofern keine Montage der Waren nötig ist oder falls die Montage der Waren entsprechend dem Vertrag durch den ausländischen Käufer durchgeführt werden soll, erfüllt der Verkäufer seine Pflicht zur Lieferung der Waren, sobald er in einem seiner Niederlassungen die Waren dem ausländischen Käufer zu seinem eigenen Transport übergibt oder sie einem Frachtführer zum Transport übergibt, den der ausländische Käufer bestimmt hat oder auf dem sich der ausländische Käufer und der Verkäufer geeinigt haben. Die Kosten für den Transport trägt, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, immer der ausländische Käufer. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, liefert der Verkäufer die Waren entsprechend den INCOTERMS 2010 – EXW Uherský Brod. Die Gefahr von Schäden an der Ware (z. B. Verlust oder Verschlechterung der Qualität der Ware), sowie auch alle zusätzlich entstehenden Kosten, sofern nichts Anderes bestimmt wurde, gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Käufer oder an einen vom Käufer bestimmten Frachtführer vom Verkäufer auf den Käufer über. Diese AGB sind in tschechischer Sprache abgefasst. Sofern auch eine andere Sprachversion dieser AGB oder eines Einzelvertrags angefertigt wird, hat stets die tschechische Fassung Vorrang.

IX. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGE

1. Sollten auf seiten des Verkäufers nicht durch ihn selbst verschuldete unüberwindbare Hindernisse auftreten, die ihm die Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Käufer unmöglich machen, so hat der Verkäufer das Recht, einseitig schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist er verpflichtet, dem Käufer unverzüglich den bereits bezahlten Betrag, verringert um die bereits aufgewandten Kosten, aus denen der Käufer einen Nutzen hat, zurückzuerstatten. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für die Nichterfüllung seiner Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag oder für die durch eine solche Nichterfüllung verursachten Schäden, sofern die Nichterfüllung der Pflichten durch unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse verursacht ist, die der Verkäufer nicht verhindern konnte (insbesondere durch Einwirkung höherer Gewalt). Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Schäden, die aufgrund von Verträgen eingetreten sind, welche der Käufer mit anderen Personen abgeschlossen hat. Ausgeschlossen von der Haftung des Verkäufers sind insbesondere Folgeschäden und indirekte Schäden.Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere (nicht jedoch ausschließlich) Mobilmachung, Krieg, Naturkatastrophen, Bürgerunruhen, Stromausfälle usw. Sofern der Verkäufer aufgrund des Hindernisses, das ihm die Erfüllung seiner Vertragspflichten unmöglich macht, vom Vertrag nicht zurücktritt, verlängert sich die zur Erfüllung seiner Pflichten festgesetzte Frist um einen dem Charakter des eingetretenen Hindernisses angemessenen Zeitraum. Über das Hindernis hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu informieren, sobald er dazu in der Lage ist, wobei er spezifiziert, um welches Hindernis es sich handelt, und festsetzt, wann er in der Lage sein wird, seine Pflichten nachträglich zu erfüllen.Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag ebenfalls in den Fällen berechtigt, die der Vertrag oder das Gesetz vorsieht. Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich der Käufer in Liquidation befindet oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren verhängt wurde. Der Verkäufer ist weiterhin zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Einstellung der Lieferung von bestellten Waren berechtigt, falls der Käufer mit der Erfüllung irgendeiner seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer mehr als 30 Tage im Verzug ist. Der Verkäufer ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls der Käufer in erheblicher Weise oder wiederholt irgendwelche seiner Pflichten aus dem Vertrag verletzt, obwohl er auf diesen Vertragsverstoß in schriftlicher Form hingewiesen wurde, und auch innerhalb einer zusätzlich gewährten angemessenen Frist, die nicht kürzer als 10 Kalendertage sein darf, keine Abhilfe geschaffen hat.Im Falle eines Vertragsrücktritts erlischt dieser Vertrag am Folgetag des Tages, an welchem der Vertragsrücktritt in Schriftform der anderen Vertragspartei zugestellt wurde. Der Vertragsrücktritt wird per eingeschriebener Postsendung an die Anschrift der anderen Vertragspartei zugestellt. Der Vertragsrücktritt gilt weiter auch an dem Tag als zugestellt, an dem die abgesandte eingeschriebene Postsendung als unzustellbar retourniert wird, oder in dem Zeitpunkt, in dem ihre Entgegennahme durch den Adressaten ausdrücklich abgelehnt wurde.Die Beendigung des Vertrags durch Rücktritt hat keinen Einfluss auf die Pflicht der Parteien zur Entrichtung einer Vertragsstrafe, zur Leistung eines Schadenersatzes oder eines anderen Nachteils, und sie hat keinen Einfluss auf jene Vertragsbestimmungen, die auch noch nach Ende des Vertragsverhältnisses gelten sollen.

Der Käufer erklärt, dass er über die notwendigen Finanzmittel zur vollständigen Begleichung des Preises der Ware verfügt. Der Käufer ist nicht berechtigt, einseitig irgendwelche eigene Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer gegen irgendwelche Forderungen gegenüber dem Verkäufer aufzurechnen. Der Käufer verpflichtet sich durch den Abschluss des Vertrags mit dem Verkäufer, dass er während dessen Gültigkeitsdauer keinerlei Tätigkeiten ausüben wird, mit denen er in Konkurrenz zum Verkäufer tritt und die den Verkäufer in seinen Geschäftsaktivitäten schädigen könnten. Insbesondere wird er nicht ohne vorausgehende ausdrückliche Zustimmung, Lizenz oder andere durch den Verkäufer gewährte Berechtigung:
  • die Waren, die den Gegenstand dieses Vertrags und der einzelnen auf seiner Grundlage geschlossenen Verträge darstellen, selbst herstellen;
  • die durch den Verkäufer bei der Herstellung der Waren genutzten technischen Lösungen kopieren, nachahmen oder anderweitig verwenden oder diese technischen Lösungen an Dritte weitergeben;
  • die Waren des Verkäufers als seine eigenen Waren oder Waren einer anderen Subjekts ausgeben;
der Käufer wird nicht einmal in einer anderen Weise in unlauteren Wettbewerbshandlungen zum Verkäufer treten.
Im Falle der Verletzung auch nur einer einzigen Pflicht nach Art. IX Abs. 3 der AGB durch den Käufer ist dieser zur Entrichtung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,- EUR (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Verkäufer verpflichtet. Die sonstigen Ansprüche des Verkäufers bleiben durch die Entrichtung der Vertragsstrafe unberührt.
Der Käufer erteilt dem Verkäufer die Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten in dem Umfang, in dem er sie dem Verkäufer gewährt hat. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zeitraum, über den der Verkäufer geschäftlich tätig sein wird, unter Einhaltung der Bedingungen des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. in dessen Datenbank aufbewahrt werden.

Soweit in diesen AGB nichts Anderes bestimmt wird, gelten für die auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung. Als zuständiges Gericht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen ihnen vereinbaren die Vertragsparteien ein sachlich zuständiges Gericht der Tschechischen Republik, in dessen Bezirk sich der Sitz des Verkäufers befindet. Durch die Bestätigung eines Angebots des Verkäufers oder die Unterzeichnung eines Vertrags oder seines Zusatzes bekräftigt der Käufer ausdrücklich, dass er sich mit der aktuellen Fassung der AGB vertraut gemacht hat, dass er sie akzeptiert und damit einverstanden ist, dass er sich nach ihren Bestimmungen richten wird.

Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit einseitig die Änderungen dieser AGB vorzuschlagen, dies insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, im Anschluss auf Änderungen der Rechtsvorschriften. Der Verkäufer informiert den Käufer über geplante Änderungen dieser AGB wenigsten 1 Monat im Voraus mittels seiner Website, bzw. per E-Mail, wobei er auch Angaben zum vorgesehenen Tag des Inkrafttretens macht. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit der entworfenen Fassung vertraut zu machen. Falls der Käufer die vorgeschlagene Änderung der AGB spätestens einen Tag vor dem geplanten Tag des Inkrafttretens nicht schriftlich ablehnt, gilt, dass er die vorgesehene Änderung der AGB mit Wirkung vom durch den Verkäufer vorgeschlagenen Tag akzeptiert hat. Falls der Käufer den Antrag auf Änderung der AGB schriftlich ablehnt, bleibt deren ursprüngliche Fassung in Kraft. In dem Fall, dass der Käufer den Antrag auf Änderung der AGB ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. In allen Fällen, in denen dies nicht Rechtsvorschriften widerspricht, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass alle Rechte und Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer in einer Frist von 15 (fünfzehn) Jahren verjähren.

Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass der Verkäufer berechtigt ist, fällige Geldforderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer mit jeglichen Geldforderungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer aufzurechnen, und dies ungeachtet der Währung der Forderung und der Rechtsbeziehung, aus der sie hervorgeht. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer berechtigt ist, seine Forderungen auch mit solchen Forderungen des Käufers aufzurechnen, die noch nicht fällig sind, die nicht gepfändet werden können, die nicht vor Gericht geltend zu machen sind oder die verjährt sind.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer abzutreten (einschließlich der Sicherungsabtretung der Forderung oder des Rechts) oder zu verpfänden, bzw. den Vertrag oder einen Teil davon oder aus ihm hervorgehende Rechte und Pflichten abzutreten. Falls irgendein Artikel dieser AGB oder des Vertrags ungültig, unwirksam oder nicht erzwingbar wird oder im Widerspruch zu den geltenden Rechtsvorschriften stehen sollte, gilt, dass er gänzlich von den übrigen Artikeln des betreffenden Dokuments abgetrennt werden kann und somit bleiben die übrigen Artikel der AGB oder des Vertrags weiterhin im vollen Umfang gültig und wirksam. Diese AGB, sowie Verträge, deren Bestandteil sie bilden, sind in tschechischer Sprache abgefasst. Sofern auch eine andere Sprachversion dieser AGB oder des Vertrags angefertigt wird (gleichgültig, ob vor oder nach dem Abschluss des Vertrags) hat stets die tschechische Fassung Vorrang. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam am 9.5.2017.